 Die Urlaubszeit rückt näher. Falls Sie Ihr Urlaubsziel mit dem eigenen Auto ansteuern, sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz auch im Ausland gewährleistet ist. Denn viele Urlauber verlassen sich sorglos auf ihre Kfz-Versicherung. Das könnte im Fall eines Unfalls fatale Folgen haben.
Die internationale Versicherungskarte – besser als „Grüne Karte“ bekannt – und der Europäische Unfallbericht dürfen in keinem Handschuhfach fehlen, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Aber Vorsicht: Es genügt nicht, die internationale Versicherungskarte lediglich im Auto dabeizuhaben. Sie muss auch gültig und vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein.
Nur dann greift auch der Haftpflichtschutz – laut Gesetz in ganz Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählen.
Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns nach, ob Ihr Zielland unter den Versicherungsschutz fällt. Wir beraten Sie gerne! Natürlich stehen wir auch mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es um Ihre optimale Reisevorsorge geht. |