 Die Betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen ein Gewinn. Im Gegensatz zur privaten Vorsorge werden alle Ansparungen und Beiträge vor Abzug von Lohnsteuer und in den meisten Fällen auch vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen getätigt. Versteuert wird erst in der Pension und in einigen Fällen kommt es überhaupt zu einer steuerfreien Auszahlung.
Nehmen wir als Beispiel einen 45-jährigen Mann, der aufgrund seines Einkommens eine Steuerprogression von 38,33% hat. Er hat nun die Möglichkeit, jährlich 5.000 Euro über die Betriebliche Altersvorsorge anzusparen oder sich das Geld auszahlen zu lassen und privat vorzusorgen.
Je nachdem, wie viel jemand heute verdient, kann der Unterschied auch über 30% betragen – eine bedarfsgerechte und individuelle Beratung ist daher unerlässlich.
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